Schwerpunkte


Unsere Kanzlei ist traditionell zivilrechtlich ausgerichtet.
Durch zuverlässige Vertragsgestaltung streben wir die Vermeidung von Streitigkeiten an. Wir machen für Sie alle in Betracht kommenden Ansprüche geltend bzw. wehren sie nach Möglichkeit ab. Soweit sich aufgetretene Streitfälle hierzu eignen bzw. es in Ihrem Interessse liegt, bemühen wir uns durch Verhandlungen um außergerichtliche Streitbeilegung. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch in allen gerichtlichen Verfahren.

  • Beratung im Vorfeld von Trennung und Scheidung
  • Abfassung von Eheverträgen
  • Überprüfung der Wirksamkeit alter Eheverträge
  • Unterhaltsansprüche zwischen Eheleuten
  • Unterhaltsansprüche zwischen nicht verheirateten Elternteilen
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Scheidung
  • Ehelichkeitsanfechtung bzw. Vaterschaftsfeststellung
  • Sorgerecht
  • Umgang
  • Güterrecht

  • Beratung bei Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge (Schenkungs- bzw. Übergabeverträge - z.B. mit Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht bei Hausgrundstücken)
  • Beratung und Vertretung zum Thema Pflichtteilsrecht - Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Enterbung
  • Wechselwirkungen zwischen Erbrecht und ehelichem Güterstand
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschaftssteuer

  • Beratung beim Abfassen von Mietverträgen (Wohnraummiete und gewerbliche Miete)
  • Tätigkeit bei Beendigung / Kündigung von Mietverträgen
  • Räumungsklage einschließlich Räumungsvollstreckung
  • Tätigkeit bei Kündigung und Räumungsklage einschließlich Räumungsvollstreckung
  • Miet- und Pachtforderungen
  • Gewährleistungsrecht (z.B. Mietminderung)

  • Abfassen von Arbeitsverträgen
  • Beratung in allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag
  • Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung/Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsschutzklage

  • Beratung zu allen Belangen eines kaufmännischen Unternehmens
  • Forderungseintreibung einschließlich gerichtlichem Mahn- und Vollstreckungswesen
  • Kauf- und Werkvertragsrecht einschließlich Gewährleistungsrecht im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung

  • Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall
  • Bußgeldverfahren bei Bußgeldbehörden und bei Gericht
  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, bei Körperverletzungsdelikten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen)
  • verwaltungsrechtliche Verfahren bei der Führerscheinstelle und bei Gericht

  • Abfassen von Werkverträgen
  • Werklohnforderung
  • Gewährleistung
  • werkvertragliche Sicherungsrechte

Historie


Die Kanzlei vom Ursprung bis heute

Gründung

Die Kanzlei wurde gegründet von Rechtsanwalt Robert Gotzen (*1921, †1997), Anwaltszulassung 1952. Zunächst Zusammenarbeit mit Dr. Hubert Ney, der 1956 zum Ministerpräsidenten des Saarlandes gewählt wurde. Ab 1956 eigene Anwaltskanzlei.

Rechtsanwalt Gunter Stein.

seit 1965 in der Kanzlei, bis 2010. Seit 1976 firmierte die Kanzlei unter dem Namen Rechtsanwälte Gotzen & Stein.

Rechtsanwalt Christoph Gotzen.

seit 1982 in der Kanzlei tätig, seit 1985 als Rechtsanwalt, seit 2001 auch Fachanwalt für Familienrecht.

Rechtsanwalt Nicolas Gotzen.

Rechtsanwalt Nicolas Gotzen unterstützt die Kanzlei seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2017.

CNG Gotzen Rechtsanwälte.

Im Januar 2023 Umfirmierung zu CNG Gotzen Rechtsanwälte.

Team


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Christoph Gotzen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Christoph Gotzen arbeitete nach seinem 1. Staatsexamen im Jahre 1982 zunächst als freier Mitarbeiter in der väterlichen Kanzlei. 1985 folgte das zweite Staatsexamen, die Anwaltszulassung und Kanzleieintritt. Seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht. Seit 2005 Mitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatungsvereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. und seit September 2008 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

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Nicolas Gotzen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht und dem Referendariat mit Stationen am LG Bad Kreuznach und LG Mainz, sowie einer zivilrechtlich orientierten Kanzlei in Mainz nahm Rechtsanwalt Nicolas Gotzen im Jahr 2017 seine Tätigkeit als freier Mitarbeiter in der Kanzlei auf. Hierauf folgte der Fachanwaltslehrgang Erbrecht, welchen er im gleichen Jahr erfolgreich abschloss. Seit Oktober 2021 zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und seit Februar 2024 Fachanwalt für Erbrecht.

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Gabriele Bauer

Rechtsanwaltsfachangestellte und Büroleiterin

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Ramona Gach

Wirtschaftsfachwirtin

Formulare


Hier stellen wir Ihnen nützliche Formulare zum Download bereit.

Vollmacht

Vergütungsvereinbarung

Widerrufsbelehrung

Datenverarbeitungshinweise

Antrag auf Beratungshilfe

Antrag auf Prozesskostenhilfe

Formular für KFZ-Unfälle

Düsseldorfer Tabelle

Datenaufnahme Dieselskandal

Anfahrt & Kontakt


CNG Gotzen Rechtsanwälte

Gymnasiumstraße 1
66740 Saarlouis

mail@cng-gotzen.de

Fon: +49 (0) 6831/42044

Fax: +49 (0) 6831/48112

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